Wenn sich das Kind nach dem 18. Lebensjahr noch in einer Ausbildung befindet (Besuch von allgemeinbildenden Schulen, Berufsausbildung oder Studium), fließt das Kindergeld bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.
Der Anspruch auf Kindergeld muss allerdings nachgewiesen werden. Dafür wird eine Schul- oder Immatrikulationsbescheinigung eingereicht. 7680 Euro dürfen die Kindergeldbezieher selber maximal pro Jahr verdienen (Zinserträge + z.B. Einkommen aus Nebenjob). Bei Einkünften, die als Arbeitnehmer erzielt werden, können allerdings 920 Euro Pauschbetrag abgezogen werden. Zwischen Schule und Ausbildung kann zusätzlich eine viermonatige Karenzzeit genutzt werden.
Wer eine kleine Pause einlegen möchte oder zwischen Abi und Studium zwangsläufig einlegen muss, erhält maximal vier Monate das Kindergeld. Danach ist eine Meldung bei der Agentur für Arbeit als Arbeitssuchender Pflicht. Nur bei genügend Einsatz bei der Suche nach einem Arbeitsplatz, wird auch gezahlt.
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