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20 Şubat 2011 Pazar

Was steht meinem Kind im Falle einer Trennung zu?

(nth) Die Düsseldorfer Tabelle stellt einen Leitfaden für die Festsetzung des Unterhalts gegenüber dem Ex-Partner und der gemeinsamen Kinder dar. Sie hilft dabei herauszufinden, wie viel Unterhalt Ihren Kindern im Falle einer Trennung zusteht.
Die Düsseldorfer Tabelle wird herausgegeben von den Familiensenaten des OLG Düsseldorf. Sie dient Familiengerichten und Jugendämtern als Richtschnur für die Festsetzung des Unterhalts gegenüber dem Ex-Partner und der gemeinsamen Kinder. Bei einem oder mehr als zwei Kindern sind Zu- oder Abschläge angemessen.
Achtung: Das Kindergeld wird auf den in der Tabelle genannten Unterhalt angerechnet.
Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle:
Kindesunterhalt pro Monat in Euro - gültig ab 1. Januar 2010:
Alter des Kindes:
Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen in Euro
bis 5 Jahre
6-11 Jahre
12-17 Jahre
ab 18 Jahren
bis 1500 (Mindest- Regelbetrag)
317
364
426
488
1501 - 1900
333
383
448
513
1901 - 2300
349
401
469
537
2301 - 2700
365
419
490
562
2701 - 3100
381
437
512
586
3101 - 3500
406
466
546
625
3501 - 3900
432
496
580
664
3901 - 4300
457
525
614
703
4301 - 4700
482
554
648
742
4701 - 5100
508
583
682
781
über 5101
Nach den Umständen des Falles
Berechnungsgrundlage sind jeweils das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter der Kinder. Liegt das Nettoeinkommen über 5.101 Euro, so wird nach den individuellen Umständen in jedem einzelnen vorliegenden Fall entschieden.

Verdient der Unterhaltspflichtige zum Beispiel monatlich 1600 Euro netto und hat ein vier- und ein elfjähriges Kind, so liegt der Richtwert für den Unterhaltssatz bei 333 Euro + 383 Euro = 716 Euro.
Bedenken Sie bitte:
Es handelt sich bei der Düsseldorfer Tabelle nicht um eine bindende Vorschrift oder gar ein Gesetz, sondern um eine Empfehlung. In Einzelfällen kann es durchaus zu erheblichen Abweichungen kommen. Beispielsweise sind je nach Kinderzahl Zu- oder Abschläge möglich und der Mindestbedarf findet ebenfalls Berücksichtigung.

Baufinanzierung: ”Machen Sie noch heute den ersten Schritt auf dem Weg zu Ihrem Traumhaus”

Eine günstige Baufinanzierung kann Ihnen dabei immer behilflich sein, sich den Traum von den eigenen vier Wänden wahr zu machen. Haben Sie sich dafür entschieden, Ihren Traumhaus über eine Baufinanzierung bzw. Immobilienfinanzierung zu finanzieren, dann sollten Sie dabei auf einige Punkte sehr genau achten um eine erfolgreiche Finanzierung starten zu können.

Im ersten Schritt sollte man die eigene finanzielle Situation bzw. die monatliche Belastbarkeit genau kalkulieren. Wenn Sie Ihre monatliche Belastbarkeit kalkulieren, dann müssen Sie dabei nur genaue sowie wahrheitsgemässe Daten verwenden, da anderfalls mit der Darlehenslaufzeit schnell eine Überschuldung entstehen kann. Die monatliche Belastbarkeit kann ganz einfach kalkuliert werden, indem man eine Einkommen- und Ausgaben Liste zusammenstellt. Auf dieser Liste sollte man alle Einkommen sowie Ausgaben die man monatlich erwirtschaftet bzw. tätigen muss berücksichtigen. Nehmen Sie dann aus der Summe der Einkommen die Summe der Ausgaben und was da noch übrig bleibt, das kann problemlos in eine Baufinanzierung investiert werden.

Der Bau bzw. Kauf einer Immobilie ist mit vielen Risiken sowie viel Geld im Zusammenhang, die meisten Menschen machen diesen Schritt in der Regel nur einmal im Leben. Da es sich bei einer Baufinanzierung bzw. Immobilienfinanzierung fast immer um eine langfristige Finanzierung handelt, ist es empfehlenswert sich für die Dauer der Finanzierung bestens abzusichern. Eine passende Versicherung kann Sie im Ernztfall von einer Überschuldung und dem Verlust der Finanzierung retten. Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten und stellen Sie noch heute einen unverbindlichen Antrag um ein persönliches Angebot zu erhalten. Haben Sie sich für den Abschluss einer Versicherung entschieden, dann empfehlen wir Ihnen erst einen kostenlosen Versicherungsvergleich durchzuführen um somit nur mit den besten Anbietern sowie passendsten Angeboten rechnen zu müssen.

Im nächsten Schritt müssen Sie die passende Finanzierungsart für Ihr Vorhaben finden. In Deutschland gehören folgende Finanzierungsmöglichkeiten zu den meist beantragten:

der Bausparvertrag,
Hypothekendarlehen,
Fremdwährungskredit,
Baudarlehen, Baukredit,
Finanzierung über eine Rentenversicherung,
Finanzierung über eine Lebensversicherung,
Sind Sie sich darüber nicht sicher, ob sich eine Baufinanzierung bzw. Immobilienfinanzierung zur Finanzierung von Ihrem Vorhaben eignet oder nicht, dann sollten Sie sich auf jedem Fall von einem Fachman beraten lassen.

Mit der Beantragung einer Baufinanzierung bzw. Immobilienfinanzierung können viele unterschiedliche Vorhaben bzw. Massnahmen finanziert werden. Laut Bausparkassengesetz muss ein Baudarlehen allerdings nur für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Eine Baufinanzierung bzw. Immobilienfinanzierung kann grundsätzlich folgenderweise Verwendet werden:

für den Kauf einer Immobilie,
für den Bau einer Immobilie,
für den Kauf von Bauland,
für die Umschuldung von Baukrediten,
für die Modernisierung, Sanierung oder der Umbau der eigenen Immobilie,
Wissen Sie schon genau, welche Art der Baufinanzierung bzw. Immobilienfinanzierung sich am besten zu Finanzierung von Ihrem Vorhaben eignet, dann müssen Sie noch immer den besten Anbieter bzw. das passendste Angebot finden. Hierbei kann Ihnen ein kostenloser Baufinanzierungsvergleich immer sehr behilflich sein. Führen Sie vor der Antragstellung immer erst einen Vergleich durch und Sie werden sich viel Zeit und nichtzuletzt auch Geld ersparen.

Sollten Sie sich also für eine Baufinanzierung bzw. Immobilienfinanzierung entscheiden um sich ein Haus zu Kaufen oder zu Bauen bzw. um Ihr Haus zu renovieren, dann sollten Sie dabei auf folgende Punkte sehr genau achten um eine erfolgreiche Finanzierung starten zu können:

Informieren Sie sich, ob sich eine Baufinanzierung zur Finanzierung Ihres Vorhabens eignet oder nicht.
Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten bzw. über passendste Finanzierungsmöglichkeiten.
Kalkulieren Sie Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit sowie monatliche Belastbarkeit.
Führen Sie einen kostenlosen Baufinanzierungsvergleich durch.
Stellen Sie einen online Antrag um in kürzester Zeit ein persönliches Angebot erhalten zu können.
Sichern Sie sich für die Dauer der Finanzierung umfangreich ab.
Haben Sie diese Schritte hinter sich, dann werden Sie sicherlich eine erfolgreiche Finanzierung starten und Sie sollten grundsätzlich während der Laufzeit keine grösseren Schwierigkeiten begegnen. Stellen Sie noch heute einen unverbindlichen Antrag und machen Sie sich den Traum von den eigenen vier Wänden einfach, günstig und bequem wahr.

Vergessen Sie dabei nicht, vor der Antragstellung immer erst einen kostenlosen sowie unverbindlichen Vergleich durchzuführen um nur mit den besten Anbietern sowie Angeboten rechnen zu müssen.

Familienfreundliche Arbeitsbedingungen

(nth) Den Vätern wird zwar durch die Kurzarbeit ermöglicht mehr Zeit mit Ihrer Familie zu verbringen, aber die Krise wird ja (hoffentlich) nicht ewig andauern. Danach werden familienfreundliche Arbeitsbedingungen dringend benötigt.
Traditionelle Arbeitsbedingungen familienunfreundlich
Laut einer Umfrage vom vergangenen Jahr, im Rahmen der Kampagne „Gemeinsam für ein gutes Leben“, wollen 74,5 Prozent aller Männer mehr Zeit für Familie und Privates. Dieser Trend wird durch die Nutzung des Elterngeldes ebenfalls bestätigt, indem jeder fünfte Vater sie in Anspruch nimmt. Künftig wird außerdem noch der Bedarf an Pflegeauszeiten deutlich zunehmen. Die traditionellen Arbeitsbedingungen sind nicht mehr auf die Bedürfnisse der heutigen Zeit zugeschnitten. Männer wollen ihre Arbeitsbedingungen als Väter anders gestalten. Sie wollen nicht weniger arbeiten, aber ihre Arbeitszeit flexibler handhaben. In den Betrieben fehlt es aber an entsprechenden Regelungen.
Es hat sich mittlerweile schon mehrfach gezeigt, dass es verschiedene Modelle gibt, bei denen Familie und Beruf wunderbar nebeneinander herlaufen. Das steigert die Zufriedenheit der Mitarbeiter und gleichzeitig die Qualität der geleisteten Arbeit. Die Chefs familienfreundlicher Unternehmen profitieren noch zusätzlich durch länger arbeitende Mitarbeiter.
Viele Optionen möglich
Es gibt viele denkbare Optionen für familienfreundliche Arbeitsbedingungen: Verkürzung der Arbeitszeit auf Wochen-, Monats- oder Jahresbasis, Blockteilzeit, Arbeitszeitkonten mit großem Spielraum oder arbeiten von zuhause aus. Beispielsweise Daimler in Wörth öffnet in der besonders problematischen Ferienzeit für sechs Wochen die Pforten der „Kinderstadt Astropolis“. Das ist nicht in jedem Betrieb umsetzbar, zeigt aber moderne, familienfreundliche Arbeitsbedingungen für Väter auf.
Drei Beispiele für familiengerechtes Arbeiten:
  1. Daimler in Wörth hat sehr flexible Arbeitszeitmodelle, Blockteilzeit, Kinderbetreuungsangebote und Möglichkeiten, mobil oder von zuhause aus zu arbeiten.
  2. Airbus Hamburg hat aufgrund einer Bedarfsanalyse spezielle Angebote für Väter entwickelt und nimmt am Projekt „Innovative Personalentwicklung für Väter“ teil
  3. Bei AcelorMittal in Bremen ist eine kurze Elternzeit möglich und es wird eine Unterstützung bei der Suche nach einer Kinderbetreuung für Kinder ab 9 Monaten angeboten.

Kinderbetreuung soll nicht angerührt werden

(nth) Familienministerin Kristina Schröder (CDU) schließt aus, dass am Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung etwas geändert wird. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) möchte aber Subventionen, beispielsweise im Energiesektor, abbauen. Somit drohen der Regierung harte Auseinandersetzungen in der nächsten Woche während der Koalitionsklausur im Kanzleramt, bei der Union und FDP Eckpunkte für den Haushalt 2011 und die Finanzplanung bis 2014 festlegen wollen.
Familienministerin Schröder lehnte eine Kostensenkung für die Verwirklichung eines Rechtsanspruchs auf einen Kinderbetreuungsplatz bis zum Jahr 2013 grundsätzliche ab. „Dafür sind vier Milliarden Euro Bundesmittel vorgesehen. Daran rühre ich nicht“, sagte Schröder dem Tagesspiegel. Es komme auch „nicht infrage“, den Ausbau der Kinderbetreuung zeitlich zu strecken, denn dies sei „ein zentrales gesellschaftliches Projekt“.
FDP-Haushaltsexperte Otto Fricke plädierte allerdings dafür, alles auf den Prüfstand zu stellen. Die Bildung könne da nicht von vornherein außen vor gelassen werden, sagte er im Deutschlandfunk. Auch Sachsen- Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) kritisierte Tabus beim Sparen. „Alle sind für das Sparen, nur nicht in dem Bereich, den sie selbst für wichtig erachten“, sagte Böhmer dem Tagesspiegel am Sonntag. „Am Ende entscheiden die unterschiedlichen Mehrheiten der unterschiedlichen Haushaltsgesetzgeber. Solange die Diskussion über Einsparungen und Anpassung der Ausgaben an die Einnahmen nicht beendet ist, sehe ich keinerlei Grund, über Steuererhöhungen laut nachzudenken.“
Bundesfinanzminister Schäuble schloss die Kürzung von Steuersubventionen nicht aus. Es gebe zum Beispiel im Energiesektor „jede Menge Subventionen auf die unterschiedlichsten Energiearten“, sagte er der „Bild am Sonntag“. Spezielle Maßnahmen wolle er nicht diskutieren, „aber ich nehme sie auch nicht aus“, sagte Schäuble. „Die Bürger wollen, dass wir die hohe Verschuldung zurückführen.“ Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) stellte gleich klar, dass seine Partei nicht gedenke irgendwelche Steuererhöhung mitzumachen, weder bei der Mehrwertsteuer noch bei der Einkommensteuer. Nur die Einführung einer Finanzmarktsteuer sei eine Option. „In der kommenden Woche entscheidet sich die Zukunft der Koalition“, so Seehofer.
SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles warnte die Regierung vor einer „kopflosen und unsozialen Sparpolitik“. Es könne nicht angehen, dass die Koalition „Einsparungen zulasten der Bürger diskutiert, ohne die Einnahmesituation in den Blick zu nehmen“, sagte sie dem Tagesspiegel am Sonntag. Sie bekräftigte die Forderung der SPD nach einer Finanztransaktionssteuer. „Das würde den Haushalt um 20 Milliarden Euro jährlich entlasten.“ Gegen eine „pauschale Erhöhung der Mehrwertsteuer“ sprach sich Nahles dennoch aus.

12 Şubat 2011 Cumartesi

Mit der Familie auf der sicheren Seite

(nth) Auch mit einer Familie muss man sich nicht gegen jede Eventualität absichern, aber es gibt ein paar richtig wichtige Versicherungen. Welche das sind, hat Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hier aufgelistet:
1. Das müssen Sie haben:
Eine gesetzliche oder private Krankenversicherung, eine Pflegeversicherung und als Autobesitzer auch eine Kfz-Haftpflicht. Das verlangt der Gesetzgeber.
2. Das sollten Sie haben:
Eine Privathaftpflichtversicherung für die komplette Familie. Damit ist man gegen hohe Schadensersatzzahlungen abgesichert, beispielsweise wenn durch Ihr Überqueren der Straße ein Unfall verursacht wird, bei dem ein anderer Mensch schwer verletzt wird. Auch für den Fall, dass Ihr Kind einen Fußball in ein Ladenfenster schießt, tritt die Haftpflichtversicherung ein. Schwierig wird es allerdings, wenn das Kind noch keine sieben Jahre alt ist. Dann ist es laut Gesetz noch nicht schuldfähig und bedeutet für die Praxis, dass die Versicherer nur zahlen, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Also besser gleich darauf achten, dass der Versicherer die von Kindern verursachten Schäden bis zu einer Höhe von 2000 bis 2500 Euro per Kulanz absichert.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt die Familie vor dem finanziellen Ruin, wenn der Haupt- oder Mitverdiener durch Krankheit oder Unfall nicht mehr in seinem ausgeübten oder vergleichbaren Beruf arbeiten kann. Hier sollte man sich vor dem Abschluss genauestens über versteckte Klauseln und das Preis-Leistungs-Verhältnis bei Stiftung Warentest oder der Verbraucherzentrale beraten lassen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann dann auch mit einer Risikolebensversicherung für den Todesfall kombiniert werden. Sind kleine Kinder da und ist man Alleinverdiener, sollte die Familie ungefähr mit dem Vierfachen des Jahres-Nettoeinkommens abgesichert werden.
3. Das können Sie haben:
Eine Invaliditätsversicherung zahlt, wenn Ihr Kind durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit pflegebedürftig wird.
Die Hausratversicherung hilft bei Brand, Blitzschlag oder Einbruch.
Eine Wohngebäudeversicherung ist dann sinnvoll, wenn Ihnen ein Haus oder eine Wohnung gehört.
Die Voll- oder Teilkaskoversicherung und ein Autoschutzbrief sind dann von Vorteil, wenn Ihr Auto neu und teuer ist.
Eine Auslandsreiseversicherung ist für Familien sinnvoll, die viel unterwegs sind.
Für Selbständige und gut verdienende Angestellte ist eine Krankentagegeldversicherung von Vorteil.
4. Die brauchen Sie eher nicht:
Eine Rechtsschutzversicherung brauchen beispielsweise nur Vielfahrer, wie Taxifahrer und Außendienstler, oder Mieter mit sehr streitbaren Vermietern. Selbst in diesen Fällen ist ein Rundumschutz nicht von Nöten, man kann die Einzelrisiken auch per Baustein-Prinzip absichern.
5. Die können Sie vergessen:
Eine Kfz-Insassen-Unfallversicherung ist unnötig, weil bei Autounfällen auch andere Versicherungen zuständig sind, wie beispielsweise die Kfz-Haftpflicht oder die Krankenversicherung.
Eine Brillen- oder Handyversicherung ist ebenfalls völlig unnötig. Auch wenn mit kleinen Kindern viel kaputtgeht, treibt einen der gebrochene Brillenbügel oder das defekte Handy nicht gleich in den Ruin. Außerdem muss man im Schadensfall meistens trotzdem kräftig zuzahlen.
Eine Versicherung gegen die Ohnmacht im Kreißsaal gibt’s wirklich, aber ein Glas Wasser ist bedeutend preiswerter!

Kürzungen beim Elterngeld

(nth) Das Prestigeprojekt der CDU, mit dem die Union 2007 ein familienpolitisches Signal setzte, ist nun auf der Sparliste der Bundesregierung gelandet. Die so genannte Wickelprämie war die beliebteste politische Neuerung der letzten Jahre. Aber der erhoffte Anstieg der Geburtenrate blieb aus.
Der Großteil der Kürzungen bei den Sozialleistungen betrifft zwar dieArbeitslosen, aber die beschlossenen Änderungen beim Elterngeld machen sich auch auf den Einnahmeseiten der Durchschnittsverdiener bemerkbar. Momentan bekommen Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes im Beruf eine Auszeit nehmen, bis zu 14 Monate lang 67 Prozent ihres letzten Nettolohns, mindestens aber 300 Euro und höchstens 1800 Euro. Nun fängt der Staat an zu knausern.
Bemessungsgrundlage wird gesenkt
Die Koalition tastet zwar den Höchstbetrag von maximal 1800 Euro monatlich nicht an, aber die Berechnungsgrundlage wird von 67 auf 65 Prozent gesenkt, wenn das Nettoeinkommen über 1240 Euro im Monat liegt. Diese Maßnahme soll den Bundesetat um 200 Millionen Euro im Jahr entlasten, aber im Gegenzug müssenfast 200 000 Eltern in Deutschland mit Einbußen zwischen 25 und 54 Euro im Monat rechnen.
Das sind zwar auf den ersten Blick Beträge, die zu verkraften sind, aber aufs Jahr gerechnet sind das bei einem Nettoeinkommen von 1500 Euro immerhin 341,64 Euro. Damit würden sich so einige Windeln oder Strampler bezahlen lassen. Laut einer Beispielrechnung, die vom Karl-Bräuer-Instituts des Bundes der Steuerzahler für FOCUS Online angefertigt wurde, müssen Elterngeld-Bezieher mit einemNettoeinkommen um 2500 Euro das größte Minus hinnehmen (48,47 Euro weniger im Monat). Für Gutverdiener mit mehr als 2700 Euro netto hingegenbleibt der Höchstsatz von 1800 Euro erhalten und es ändert sich nichts.
Ermittlung des Elterngeldanspruchs
Bereinigtes Einkommen1500200025003000
Werbungskosten76,6776,6776,6776,67
Bemessungsgrundlage1423,331923,332423,332923,33
Elterngeldanspruch (67 %)953,631288,631623,631800,00
Elterngeldanspruch (65 %)925,161250,161575,161800,00
Differenz-28,47-38,47-48,470
Das Nettoeinkommen gleicht dem so genannten bereinigten Einkommen, das für die Berechnung des Elterngeldes relevant ist. Von diesem Einkommen wird zudem ein Werbungskostenpauschalbetrag von 76,67 Euro pro Monatabgezogen.
(Quelle: Karl-Bräuer-Institut)
Hartz-IV-Empfänger haben künftig gar keinen Anspruch mehr auf das Elterngeld. Bislang stand ihnen 300,- Euro zusätzlich zum Regelsatz in Höhe von 359 Euro zu und die Kosten der Unterkunft. Die Begründung der Regierung lautet wie folgt: Dadurch soll der Abstand zwischen einem eventuellen Arbeitslohn und Hartz IVverringert werden. „Es ist daher – analog zum Kindergeld – vertretbar, zukünftig kein Elterngeld für die Bezieher von Arbeitslosengeld II vorzusehen“, heißt es im Eckpunkte-Papier der Bundesregierung. Diese Einsparung bringt dem Staat ca.400 Millionen Euro ein und belastet rund 130 000 Familien.
Harter Schlag für Geringverdiener
Eltern mit geringem Nettoeinkommen, wie Alleinerziehende und Arbeitslose, werden die Kürzungen besonders hart treffen. Hinzu kommt noch die Streichungdes Staatszuschusses zur Rentenversicherung für Hartz-IV-Empfänger, der rund40 Euro im Monat ausmacht. Und wer keinen Anspruch mehr auf ALG I hat, fällt künftig direkt auf Hartz IV-Niveau ab und bekommt keinen Überbrückungszuschuss mehr. Er belief sich bislang auf maximal 160 Euro pro Monat für Singles beziehungsweise 320 Euro für Verheiratete im ersten Jahr.
Ebenfalls gestrichen wird außerdem der Heizkostenzuschlag fürWohngeldempfänger. Eine Familie mit drei Kindern erhielt bislang abhängig von der Kommune rund 37 Euro im Monat, die nun ganz wegfallen.
Umverteilung von „unten nach oben“
Sozialverbände sind verärgert: „Der Vorschlag zur Streichung des Elterngeldes istkinder- und familienfeindlich und zeigt, dass bei Schwarz-Gelb momentan offenbar alle sozialpolitischen Sicherungen durchbrennen“, sagt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands zu FOCUS Online. „Allein die Idee, ausgerechnet hier mit dem Sparen anzufangen, zeugt vomVerlust jeglicher sozial- und familienpolitischer Sensibilität“, so Schneider. Er kritisiert eine familienpolitische Umverteilung von „unten nach oben“ und wundert sich, warum für die Kürzungen beim Elterngeld nicht die höheren Einkommen herangezogen wurden. „Man kürzt bei den Eltern mit kleineren und mittleren Einkommen und verschont die Spitzenverdiener. Warum?“
Von Gewerkschaften und Opposition wurde bereits massiver Widerstand gegen die Pläne angekündigt. Die Schöpferin des Elterngeldes, die inzwischen das Arbeitsministerium leitet, stellt sich dagegen voll hinter die Beschlüsse: Ihr sei es vorrangig wichtig gewesen, diejenigen zu schützen, die „im Augenblick an ihrer Lebenssituation nichts mehr ändern können“, so von der Leyen. Dazu gehörten Rentner. Es sei zwar richtig, dass etwa Hartz-IV-Empfänger beim Elterngeld Kürzungen hinnehmen müssten, doch sei zugleich im Sparpaket der Bereich Bildung für Kinder aus Hartz-IV-Familien ausgenommen. Die Kürzungen beim Elterngeld für die mittleren Einkommen erwähnte sie nicht.
Quelle: Focus Money online vom 08.06.2010

PKV-Beitrag vermindert Einkommensgrenze fürs Kindergeld

Beamtenanwärter und Studenten können von zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs profitieren. Die Richter kamen zu dem Schluss: Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung mindern die Einkünfte von Auszubildenden, wenn für sie keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht (Az. III R 74/05; R24/06). Viele Krankenversicherte rutschen durch diese Reglung unter die Jahres-Einkommensgrenze von 8004 Euro – damit steht den Eltern weiterhin Kindergeld zu. Hier lohnt sich ein PKV Vergleich.

Das Finanzgericht Münster gab einem Vater Recht, der rückwirkend den Kindergeldanspruch für seine Tochter für Januar 2004 bis Dezember 2004 geltend machen wollte. Das Gericht gelangte zu der Auffassung, dass es keine rechtlichen Gründe gebe, zu unterscheiden, ob das Kind selbst Versicherungsnehmer oder im Rahmen einer Familienversicherung versichert sei. Von diesem Urteil profitieren insbesondere diejenigen, die eine private Krankenversicherung für Beamte vereinbart haben. Ein PKV Vergleichsrechner kann sich lohnen, um zu prüfen, ob ein rückwirkender Kindergeldanspruch besteht.

Doch welches Kind hat Anspruch auf Kindergeld? – Generell erhalten junge Erwachsene bis zum 18. Lebensjahr die staatliche Leistung. Wer sich nach der Volljährigkeit in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befindet, erhält bis zum 25. Lebensjahr das Geld.
Voraussetzung ist: Das Einkommen des Kindes ist unter der Grenze von 8004 Euro, (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG). Für den private Krankenversicherung Kostenvergleich gilt: Zum Einkommen zählen alle Einkünfte, auch steuerpflichtige Erträge und Einkunftsverluste.

Eltern, die eine Nachzahlung verlangen, haben jedoch nur Leistungsanspruch, wenn der Kindergeldbescheid noch offen ist. Doch auch wer kein Kindergeld beantragt hat, weil er dachte, sein Einkommen sei zu hoch, hat gute Chancen auf eine Nachzahlung. Sie können das Kindergeld bis zu vier Jahre rückwirkend beantragen.

Das Finanzgericht gibt mit seinem Urteil vom 11. Januar 2005 vor, dass bei der Prüfung des Kindergeldanspruchs die Kindeseinkünfte zu berücksichtigen sind, wenn sie zur Bestreitung des Unterhalts oder der Ausbildung dienen oder dazu geeignet sind.

Für Kinder, die nicht selbstständig arbeiten, gilt: Die vom Arbeitgeber einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge sind von den Einkünften abzuziehen, weil sie nicht für den Unterhalt des Kindes nicht verfügbar sind und daher die unterhaltpflichtigen Eltern nicht entlasten.

Der Bundesfinanzhof kam zu dem Schluss, dass die Unterscheidung irrelevant sei, ob der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge einbehält oder ob das Kind sie selbst aus seinen Einkünften zahlt. Der Grund: Aufwendungen für die Krankenversicherung sind unvermeidbar und stehen generell nicht für den Lebensunterhalt oder die Ausbildung zur Verfügung. Für Beamtenanwärter gilt jedoch: Die Beiträge für die private Krankenversicherung für Beamte sind nur dann unvermeidbar, wenn der Versicherungstarif ambulante, stationäre und zahnärztliche Versorgungen umfasst, die die Beihilfe zum Teil abdeckt.

Quelle: privatekrankenversicherung.eu