Das Finanzgericht Münster gab einem Vater Recht, der rückwirkend den Kindergeldanspruch für seine Tochter für Januar 2004 bis Dezember 2004 geltend machen wollte. Das Gericht gelangte zu der Auffassung, dass es keine rechtlichen Gründe gebe, zu unterscheiden, ob das Kind selbst Versicherungsnehmer oder im Rahmen einer Familienversicherung versichert sei. Von diesem Urteil profitieren insbesondere diejenigen, die eine private Krankenversicherung für Beamte vereinbart haben. Ein PKV Vergleichsrechner kann sich lohnen, um zu prüfen, ob ein rückwirkender Kindergeldanspruch besteht.
Doch welches Kind hat Anspruch auf Kindergeld? – Generell erhalten junge Erwachsene bis zum 18. Lebensjahr die staatliche Leistung. Wer sich nach der Volljährigkeit in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befindet, erhält bis zum 25. Lebensjahr das Geld.
Voraussetzung ist: Das Einkommen des Kindes ist unter der Grenze von 8004 Euro, (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG). Für den private Krankenversicherung Kostenvergleich gilt: Zum Einkommen zählen alle Einkünfte, auch steuerpflichtige Erträge und Einkunftsverluste.
Eltern, die eine Nachzahlung verlangen, haben jedoch nur Leistungsanspruch, wenn der Kindergeldbescheid noch offen ist. Doch auch wer kein Kindergeld beantragt hat, weil er dachte, sein Einkommen sei zu hoch, hat gute Chancen auf eine Nachzahlung. Sie können das Kindergeld bis zu vier Jahre rückwirkend beantragen.
Das Finanzgericht gibt mit seinem Urteil vom 11. Januar 2005 vor, dass bei der Prüfung des Kindergeldanspruchs die Kindeseinkünfte zu berücksichtigen sind, wenn sie zur Bestreitung des Unterhalts oder der Ausbildung dienen oder dazu geeignet sind.
Für Kinder, die nicht selbstständig arbeiten, gilt: Die vom Arbeitgeber einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge sind von den Einkünften abzuziehen, weil sie nicht für den Unterhalt des Kindes nicht verfügbar sind und daher die unterhaltpflichtigen Eltern nicht entlasten.
Der Bundesfinanzhof kam zu dem Schluss, dass die Unterscheidung irrelevant sei, ob der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge einbehält oder ob das Kind sie selbst aus seinen Einkünften zahlt. Der Grund: Aufwendungen für die Krankenversicherung sind unvermeidbar und stehen generell nicht für den Lebensunterhalt oder die Ausbildung zur Verfügung. Für Beamtenanwärter gilt jedoch: Die Beiträge für die private Krankenversicherung für Beamte sind nur dann unvermeidbar, wenn der Versicherungstarif ambulante, stationäre und zahnärztliche Versorgungen umfasst, die die Beihilfe zum Teil abdeckt.
Quelle: privatekrankenversicherung.eu
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