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28 Mart 2011 Pazartesi

Kindergeld auch nach dem Abi

Der Gesetzgeber zahlt für jedes erste und zweite Kind 164 Euro Kindergeld. Das dritte Kind kommt in den Genuss von 170 Euro und ab dem vierten werden 179 Euro gezahlt.

Wenn sich das Kind nach dem 18. Lebensjahr noch in einer Ausbildung befindet (Besuch von allgemeinbildenden Schulen, Berufsausbildung oder Studium), fließt das Kindergeld bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.

Der Anspruch auf Kindergeld muss allerdings nachgewiesen werden. Dafür wird eine Schul- oder Immatrikulationsbescheinigung eingereicht. 7680 Euro dürfen die Kindergeldbezieher selber maximal pro Jahr verdienen (Zinserträge + z.B. Einkommen aus Nebenjob). Bei Einkünften, die als Arbeitnehmer erzielt werden, können allerdings 920 Euro Pauschbetrag abgezogen werden. Zwischen Schule und Ausbildung kann zusätzlich eine viermonatige Karenzzeit genutzt werden.

Wer eine kleine Pause einlegen möchte oder zwischen Abi und Studium zwangsläufig einlegen muss, erhält maximal vier Monate das Kindergeld. Danach ist eine Meldung bei der Agentur für Arbeit als Arbeitssuchender Pflicht. Nur bei genügend Einsatz bei der Suche nach einem Arbeitsplatz, wird auch gezahlt.

20 Mart 2011 Pazar

Um wie viel wird das Elterngeld gekürzt?

Viele junge Familien mit einem kleinem Baby haben schon bald weniger Geld im Portemonnaie. Im Sparpaket der Bundesregierung werden Familien nicht verschont - unter anderem beim Elterngeld. Hier die Einzelheiten.
Die Bundesregierung setzt den Rotstift an - auch beim Elterngeld
Bis zum Jahr 2014 will die Bundesregierung zur Haushaltssanierung mehr als 80 Milliarden Euro sparen. Dazu hat sie ein gewaltiges Sparpaket beschlossen. Das Ziel: Die Vorgaben der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse und den Euro-Stabilitätspakt irgendwie einhalten. Dazu sollen alleine im kommenden Jahr 11,2 Milliarden Euro eingespart werden.
Gespart wird vor allem im sozialen Bereich - unter anderem auch beim Elterngeld. Zwar werden das Mindestelterngeld von 300 Euro (beispielsweise für Studierende) sowie der Höchstsatz von 1.800 Euro bestehen bleiben - der Teufel steckt jedoch im Detail: So sollen etwa Eltern mit einem Nettoeinkommen ab 1.200 Euro nicht mehr wie zuvor 67 Prozent ihres letzten Gehaltes erhalten, sondern nur noch 65 Prozent. Betroffen sind davon nach Berechnungen des Bundesfamilienministeriums etwa 25 Prozent aller derzeitigen Elterngeldbezieher. Außerdem sollen pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen wie etwa ein Dienstwagen bei der Berechnung des Einkommens nicht mehr berücksichtig werden.
Okay, das klingt gar nicht so dramatisch - die meisten Eltern in dieser Gehaltsklasse werden eine solch moderate Kürzung sicher verkraften können. Hart trifft es dagegen die Langzeitarbeitslosen: Künftig wird das Elterngeld auf Hartz IV angerechnet - wie es schon jetzt mit dem Kindergeld geschieht. De facto bekommen sie damit aber eigentlich kein Elterngeld mehr. Betroffen sind davon laut Bundesfamilienministerium rund 130.000 Familien - 16 Prozent aller Elterngeldbezieher.
Von der Verrechnung des Elterngeldes mit den Hartz-IV-Sätzen sind übrigens auch diejenigen Eltern betroffen, die noch in 2010 das Elterngeld für die doppelte Laufzeit von 24 Monaten (bei einer monatlichen Höhe von 150 statt 300 Euro) beantragt hatten. Am 01. Januar 2011 sind ihre Restgeldansprüche verfallen!
Trotzdem versuchte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU), die geplanten Kürzungen beim Elterngeld zu rechtfertigen: "Das Elterngeld ist ein Erfolgsmodell. Deshalb habe ich dafür gekämpft, dass die grundlegende Struktur unangetastet bleibt - das ist gelungen", sagte sie am Montag in Berlin - fügte jedoch gleich hinzu: "Wir müssen alle sparen. Auch Familien sind davon nicht ausgenommen!. Aber wir müssen das intelligent machen."
Mindest-, Höchstsatz oder irgendwas dazwischen - wie viel Elterngeld bekommen Sie?
Um sicher zu gehen, dass die Einsparungen wirklich so intelligent sind, sollten sich Kristina Schröder, Wolfgang Schäuble & Co. vielleicht einmal schlau machen, wie viel Elterngeld die Familien hier bekommen. So bekamen laut dem Statistischen Bundesamt im dritten Quartal 2009 insgesamt 27,4 Prozent der Elterngeld-Empfänger den Mindestsatz von 300 Euro. Den Höchstsatz von 1.800 Euro erhielten gerade mal 4,3 Prozent.
Und zu welcher Gruppe gehören Sie? Wir möchten gerne wissen, wie viel Elterngeld unsere Userinnen und User bekommen. Machen Sie mit bei der Umfrage - wir sind sehr gespannt! Gerne können Sie uns auch noch einen Kommentar posten, was Sie von den Sparplänen beim Elterngeld halten und was das konkret für Sie bedeuten würde.

Antworten und Neuerungen zum Thema Kindergeld

(nth) Das Kindergeld und der Kinderfreibetrag spielen bei vielen Familien eine feste Rolle in der Budgetplanung. Ob Sie Anspruch auf Kindergeld haben, wann Sie sich für den Kinderfreibetrag entscheiden können und wie viel Geld Ihnen zusteht, können Sie hier nachlesen.

Wem steht Kindergeld zu?

Alle Eltern, die ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik haben, können Kindergeld beantragen. Das Kindergeld wird gezahlt für:

alle Kinder unter 18 Jahren.

Kinder in der Ausbildung unter 25 Jahren (plus Zivil- oder Wehrdienst, währenddessen besteht aber kein Anspruch).

Kinder, die wegen einer Behinderung außerstande sind sich selbst zu unterhalten - zeitlich unbegrenzt.

Kinder ohne Ausbildungsplatz und ohne berufsqualifizierenden Abschluss unter 25 Jahren.
Kinder ohne Arbeitsplatz unter 21 Jahren.

In welcher Höhe wird das Kindergeld gezahlt?

Seit dem 01.01.2010 bekommen Eltern für die ersten beiden Kinder monatlich jeweils 184 Euro Kindergeld und für das dritte Kind 190 Euro. Ab dem vierten Kind erhalten Eltern 215 Euro pro Monat.

Lohnt sich für mich der Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag bringt für Eltern eine Steuerentlastung, deren Einkünfte über 35.000 Euro (Alleinerziehende) bzw. 67.000 Euro (Verheirate mit Splittingtarif) jährlich liegen. Wenn das der Fall ist, sollte man Rat bei seinem Steuerberater suchen.

Der Kinderfreibetrag wurde zum 01.01.2010 erhöht - von derzeit 6.024 Euro auf 7.008 Euro. Die Erhöhung der Freibeträge für Kinder wirken sich auch auf die Unterhaltsansprüche von Kindern allein erziehender Eltern aus. Der gesetzliche Mindestunterhalt wird angepasst und beträgt ab Januar 2010:

für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 317 Euro

für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 364 Euro und

für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 426 Euro.

Wo muss ich den Antrag auf Kindergeld stellen?

Der Antrag für das Kindergeld muss schriftlich bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden, von der es auch ausgezahlt wird. Angehörige des Öffentlichen Dienstes und Empfänger von Versorgungsbezügen wenden sich mit dem Antrag auf Kindergeld an die mit der Bezügefestsetzung befassten Stelle des jeweiligen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers oder Dienstherrn. Auch eine rückwirkende Leistung kann für das gesamte Kalenderjahr beantragt werden; in bestimmten Fällen sogar bis zu vier Jahren rückwirkend.

Was ist bei Volljährigkeit, Ausbildung und Arbeitssuche zu tun?

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres gibt es für das Kind nur noch dann Kindergeld, wenn dessen Einkünfte jährlich unter 8004 Euro liegen. Zusätzlich kann die Werbungskostenpauschale von jährlich 920 Euro geltend gemacht werden. Das BAföG-Darlehen wird jedoch nicht mit einberechnet. Wenn das Kind nur geringfügig mehr als 8004 Euro jährlich verdient, sollte man darüber nachdenken, auf einen Teil des Einkommens zu verzichten. Denn schon eine geringe Überschreitung der Einkommensgrenze kann dazu führen, dass der Anspruch auf Kindergeld verfällt. Das sind immerhin mindestens 2208 Euro jährlich.

Beendet das Kind im Laufe des Jahres seine Ausbildung, dann besteht der Anspruch auf Kindergeld nicht das ganze Jahr über. In dem Fall wird auch die Einkommensgrenze entsprechend gekürzt. Eltern, deren volljährige Kinder sich noch in der Ausbildung befinden, haben unter bestimmten Voraussetzungen außerdem Anspruch auf den Ausbildungsfreibetrag.
Das Kindergeld für Arbeit suchende Kinder zwischen 18 und 21 Jahren kann im Einzelfall gestrichen werden, falls sie sich nicht intensiv genug um Arbeit bemühen.

Es gibt auch noch eine Neuerung zum Thema Unterhaltsvorschuss:

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende: Bleiben die Unterhaltszahlungen des zweiten Elternteils unter dem festgesetzten Regelbedarf, springt der Staat ein. Ab 1. Januar 2010 wird dieser Unterhaltsvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern angehoben:

Kinder bis fünf Jahre bekommen dann 133 Euro anstatt 117 Euro wie bisher und

Sechs- bis Elfjährige bekommen künftig 180 Euro anstatt 158 Euro.

Eltern und Kinder haben ein Recht auf Krippenplätze

(nth) Der Anspruch auf einen Krippenplatz darf von den Eltern nicht einfach aufgegeben werden, nur weil das im Moment höhere Investitionen der Gemeinden erfordert. Die Kommunen schlagen nämlich wegen der leeren Kassen Alarm. Ab 2013 gilt zwar per Gesetz der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz, aber es wird befürchtet, dass das Geld für den Ausbau der Betreuungseinrichtungen nicht reichen wird.

Es zeichnet sich jetzt schon ab, dass mehr als die kalkulierten 35 Prozent der Eltern ihre Kleinen in Krippen oder bei Tagesmüttern unterbringen wollen. Das zumindest ist das Ergebnis einer neuen Umfrage bei jungen Frauen, die allerdings selbst noch kinderlos sind. Aber auch Wissenschaftler gehen davon aus, dass mehr Mütter und Väter auf ihren Anspruch pochen werden. Kann eine Gemeinde ihnen dann keine Krippenplätze anbieten, könnten die Eltern für ihren Krippenplatz klagen.

Den Kommunen ist bewusst, dass sie diese Klagen verlieren würden. Aber anstatt nun verstärkt mit dem Ausbau zu beginnen, wählen die kommunalen Spitzenverbände erst einmal den Weg des geringeren Widerstandes. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, fordert den ab 2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz einzuschränken.

Das aber würde bedeuten, die Kinderbetreuung wieder in die Hände des Bürgermeisters und Rates der Gemeinde mit deren entsprechender Finanzkraft zu legen. Wenn dort für die jeweilige Gemeinde Verantwortliche mit der Ansicht sitzen, dass Mütter ihre Kinder besser selbst betreuen sollten, oder die Kassen leer sind, werden die zusätzlichen Krippenplätze gestrichen. Das alles wäre ein Riesenrückschritt in eine Zeit, die es gar nicht mehr gibt.

Zwar wird sich immer noch darum gestritten, ob das Hausmütterchen oder das Karriereweib die schlechtere Mutter ist, aber die Streitgespräche sind längst nicht mehr so erhitzt und so unversöhnlich wie noch vor einigen Jahren. Die Stimmungslage hat sich verändert: Arbeitende Mütter, auch mit kleineren Kindern, sind selbstverständlich geworden. Das von der CSU erkämpfte Betreuungsgeld ist das eindeutigste Zeichen dafür, dass jede Frau (und mittlerweile auch jeder Mann) es sich heute gut überlegen muss, ob und wenn ja, für wie lange sie aus dem Beruf aussteigen kann, um ihre Kinder zu betreuen.

Nach der Änderung des Unterhaltsrechts ist der Versorger der Familie im Falle eines Scheiterns der Ehe nur noch sehr kurz und eingeschränkt unterhaltspflichtig. Es wird immer schwieriger, je länger die Frau (meistens ist es sie) aus dem Beruf ausgestiegen ist, wieder eine angemessene Arbeit zu finden. Somit haben nicht nur emanzipierte Frauen, sondern auch die Politik Fakten geschaffen, die ein Recht auf Kindergarten- und Krippenplätze unverzichtbar machen.

Es geht aber nicht nur um die Mütter. Man darf auch all die schönen Konzepte der frühkindlichen Bildung nicht vergessen, die nach dem „Pisa-Desaster“ gerne genannt, aber ungern finanziert werden. Die Erkenntnis, dass es vielen Kindern nicht nur aus Ausländer- und benachteiligten deutschen Familien gut tut, wenn sie frühzeitig mit anderen Kindern zusammen kommen und gefördert werden, hat sich durchgesetzt. Eine Chance auf Erfolg in der Schule wird einem Teil der Kinder verbaut, wenn sie nicht lange vor dem sechsten Lebensjahr anderswo als in der Familie gefordert und unterstützt werden.

Durchzusetzen, den Rechtsanspruch einzuschränken, wäre daher ein alarmierendes Zeichen. Genau so fatal wäre es aber auch, nicht die realistischen Zahlen zu ermitteln und dementsprechend zu investieren, wie es die Kommunen jetzt fordern. Wie viele Krippen- und Tagesmütterplätze werden wirklich wo gebraucht? Holt der Westen auf gegenüber dem Osten, in dem die Zahl der Krippenplätze seit DDR-Zeiten deutlich höher ist? Wo liegen die regionalen Unterschiede?

Es geht am Ende schließlich um ganz kleine Kinder und nicht um Waren, die man zur Not auch ein wenig höher und enger stapeln kann. Aufbewahrungsstätten, in denen die Erzieher keine Zeit, keine Kompetenz und keine Kraft für ein anregendes Programm und liebevolle Fürsorge haben, sind selbst für Politiker nicht erstrebenswert. Ein angemessener Betreuungsschlüssel in den Krippen und eine gute Ausbildung der Erzieher und Tagesmütter müssen deshalb immer mit bedacht werden - und in der Rechnung mit kalkuliert.

Wenn die Kommunen diese Aufgabe aus eigener Kraft nicht stemmen können, müssen der Bund und die Länder ihnen, abgesehen von allen Finanznöten, unter die Arme greifen. Kinder dulden schließlich keinen Aufschub!

15 Mart 2011 Salı

Familienförderung

(nth) Der Staat tut einiges für junge Familien. Aber außer dem allgemein bekannten Kindergeld gibt es noch viele Möglichkeiten, die allerdings einer genauen Überprüfung unterzogen werden sollten.
Freibetrag, Kindergeld, Sparzulage, Familienförderung … Den meisten Eltern raucht der Kopf, wenn sie beginnen, sich mit dem zusätzlichen Geld für ihren Nachwuchs zu befassen. Was verbirgt sich hinter den Zuschlägen, Zulagen und Zuschüssen für Kinder und Familien? Wer bekommt was und unter welchen Voraussetzungen?
Das Familienministerium listet laut Stiftung Warentest mehr als 150 verschiedene Maßnahmen für die Familienförderung auf, für die im Jahr 250 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Darin enthalten sind allerdings auch Posten wie Steuervorteile durch Ehegattensplitting, Steuerfreibeträge oder die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern in der Krankenkasse. Man sollte sich je nach Alter der Kinder schrittweise an die Fördermöglichkeiten herantasten. Türöffner für die meisten Zulagen ist das Kindergeld.

Starthilfe zur Geburt

Nach der Geburt des ersten Kindes sitzen viele Eltern schluckend vor einem Haufen Papier und das bürokratische Ausmaß der staatlichen Starthilfe wird ihnen vor Augen geführt. Da lautet das Motto: Augen auf und durch! Damit das Geld zügig fließt, müssen die wichtigsten Anträge kurzfristig ausgefüllt und eingereicht werden. Kindergeld lässt sich einfach und problemlos beantragen. Aber der eigentliche Clou ist der Antrag für das Elterngeld.
2007 wurde dieses Instrument zur Familienförderung eingeführt, um einen finanziellen Ausgleich für den Elternteil zu bringen, der für die Betreuung des Nachwuchses im ersten Jahr beruflich kürzer tritt. In den allermeisten Fällen sind das die Mütter. Aus diesem Grunde werden, als zusätzlicher Anreiz, zwei „Vätermonate“ obendrauf gelegt, falls sich der Vater des Kindes auch zur Betreuung bereit erklärt. Insgesamt können also Eltern, die sich die Kinderbetreuung in der ersten Lebensphase ihres Kindes teilen, derzeit 14 Monate lang volles Elterngeld bekommen – immerhin 67 Prozent des jeweiligen Nettoeinkommens, höchstens aber 1800 Euro. Oder sie nehmen 28 Monate lang jeweils die Hälfte des Geldes. Die Entscheidung dafür trifft das Elternpaar. Wer sein Kind allein erzieht, kann auch für sich selbst 14 Monate Förderung beantragen.
Bei der Einführung des Elterngeldes wurde kräftig damit geworben, dass es steuerfrei gezahlt würde. Das ist aber so nicht ganz richtig. Zwar wird es selbst steuerfrei gezahlt, aber die Summe wird zur Berechnung des Steuersatzes komplett auf das zu versteuernde Einkommen obenauf geschlagen, sodass sich der Steuersatz meist kräftig erhöht. Damit kann dann trotz Elterngeld eine Steuernachzahlung fällig werden. Ein Beispiel: Der Vater verdient 35.000 Euro, die normalerweise zu einem Satz von knapp zwölf Prozent versteuert werden. Bekommt die Mutter zusätzlich 12.000 Euro Elterngeld, dann werden die 35.000 Euro zu dem Satz versteuert, der eigentlich erst bei 47.000 Euro veranschlagt wird. Das sind fast 16 Prozent – was zu einer Nachzahlung von 1375 Euro führt.

Kindergeld wird lange Jahre gezahlt

Wenn man das Kindergeld vor der Verjährungsfrist von vier Jahren nach dem Geburtsjahr beantragt, wird es bis zur Volljährigkeit gezahlt. Jeweils 184 Euro für die beiden ersten Kinder, 190 Euro für das dritte und 215 Euro für jedes weitere Kind. Mit dem Kindergeld hängen zahlreiche andere Vergünstigungen zusammen, wie beispielsweise bei der Riester-Rente. Wer mit einem Riestervertrag für das Alter vorsorgt und Kinder hat, kassiert vom Staat im Jahr 185 Euro pro Kind, wenn es vor 2008 geboren wurde und für jüngere Kinder sogar 300 Euro. Auch bei der Eigenheimzulage ist Kindergeld ausschlaggebend für die Kinderzulage, die pro Kind und Jahr immerhin 800 Euro ausmacht. In der achtjährigen Förderphase sind das 6400 Euro.
Kindergeld und steuerlicher Kinderfreibetrag werden häufig in einem Atemzug genannt. Allerdings verrechnet das Finanzamt am Jahresende diese beiden Förderungen miteinander. Über die Einkommensteuererklärung entscheidet allein das Finanzamt, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld zu mehr direkter Entlastung für die Familie führt. 2010 wurde der Kinderfreibetrag von 6024 Euro auf 7008 Euro erhöht. Diese Summe berechnet sich aus dem so genannten Grundbedarf (4368 Euro) eines Kindes und dem Betreuungsfreibetrag (2640 Euro). Der Kinderfreibetrag ist allerdings nur für Besserverdienende interessant. Von Stiftung Warentest wurde ausgerechnet, dass verheiratete Eltern erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von etwa 75.000 Euro stärker vom Freibetrag als vom Kindergeld profitieren.
Profitieren können Eltern vom Kinderfreibetrag beispielsweise bei der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie, da diese Zulagen an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden sind. Eltern, die die Einkommensgrenze dafür übersteigen, kann die Minderung des zu versteuernden Einkommens durch den Freibetrag eine erhebliche Hilfe sein und das Einkommen senken. Dann kommen sie in den förderwürdigen Bereich. Die Einkommensgrenze bei der Wohnungsbauprämie liegt für Alleinstehende bei 25.600 Euro, für Verheiratete bei 51.000 Euro. Der Staat zahlt an Verheiratete pro Jahr maximal 1024 Euro Zuschuss für laufende Bausparbeiträge, Guthabenzinsen auf Bausparguthaben oder Abschlussgebühren.

Kinder werden irgendwann erwachsen

Ab dem 18. Geburtstag des Kindes wird’s kompliziert. Dann endet der reguläre Bezug des Kindergeldes. Besucht der junge Erwachsene aber weiterhin eine Schule, studiert, oder befindet sich in einer Ausbildung, kann der Kindergeldbezug bis zum 25 Lebensjahr ausgedehnt werden. Eltern sollten aber unbedingt die Einnahmen ihres Sprösslings im Auge behalten. Wer bestimmte Einkommensgrenzen überschreitet, kann auch als Student nicht mehr beitragsfrei als Familienmitglied krankenversichert werden. Hier liegen die Grenzen bei einem Verdienst von regelmäßig 360 Euro monatlich während des Semesters oder bei 400 Euro für einen Minijob.
Wenn der junge Student nebenbei gut verdient oder beim Azubi die Ausbildungsvergütung ganz ordentlich ist – nebst ein paar Zinsen auf Angespartes –, ist nicht nur die Familienversicherung dahin, sondern auch der Kindergeldanspruch: 8004 Euro darf ein Kind unter dem Strich pro Jahr erwirtschaften, ohne dass das Kindergeld gestrichen wird – und damit auch andere Vergünstigungen für Eltern verloren gehen. Um sich diese Vergünstigungen zu erhalten, muss man genau rechnen und alle Einkunftsarten berücksichtigen. Grundsätzlich dürfen von den Einnahmen Werbungskosten abgezogen werden und auch die Beiträge für die Sozialversicherung. Hilfreich kann es ebenfalls sein, besondere Ausbildungskosten geltend zu machen wie Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte, Studiengebühren, Bücher, Kopierkosten oder Abschreibungen für den Laptop. „Manchmal kann eine gezielte kleine Investition zum Jahresende, zum Beispiel in Fachliteratur oder Computerzubehör, die gesamte Förderung retten“, empfiehlt die Stiftung Warentest.

Kinderzahl im Osten überholt Westdeutschland

(nth) Nach 17 Jahren haben ostdeutsche Frauen erstmals wieder mehr Kinder als Frauen in Westdeutschland, so das Statistische Bundesamt. Die durchschnittliche Anzahl der Kinder pro Frau in Ostdeutschland stieg 2008 auf 1,4 und liegt damit um 0,03 höher als in den alten Bundesländern. Damit setzt sich der Wiederanstieg der Geburtenhäufigkeit nach dem Einbruch in den 90-iger Jahren fort. Nach der Wiedervereinigung hatten 1991 erstmals die Frauen im Westen mehr Kinder bekommen als die im Osten. In 2007 zogen Ost und West mit 1,37 Kindern pro Frau gleich.
Um den Vergleich zwischen Ost und West zu optimieren, grenzten die Statistiker bei dieser Berechnung das früher geteilte Berlin aus. Sachsen hatte 2008 mit einer Geburtenziffer von 1,44 bundesweit die Nase vorn, gefolgt von Schleswig-Holstein und Niedersachsen mit je 1,42 Kindern pro Frau. Die höchste Steigerung legte Mecklenburg-Vorpommern hin: Der Wert stieg von 1,36 auf 1,41. Aus statistischer Sicht muss eine Frau im Schnitt aber 2,1 Kinder zur Welt bringen, damit die Bevölkerung nicht schrumpft. Im westlichen Bundesgebiet lag die Geburtenziffer pro Frau zuletzt 2001, mit 1,38 Kindern pro Frau und 2000, mit 1,41, höher als 2008.
Die niedrigsten durchschnittliche Kinderzahl gab es 2008 in den Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin sowie im Saarland mit Werten zwischen 1,25 und 1,30. In den anderen Flächenstaaten betrug sie zwischen 1,36 und 1,40.

Mehr Vätermonate

(nth) Familienministerin Kristina Köhler (CDU) ist der Meinung, dass zwei zusätzliche Vätermonate helfen könnten, die Betreuung der Kinder und die Zeit am Arbeitsplatz flexibler aufteilen zu können. Sie möchte dafür 80 Millionen Euro mehr ins Elterngeld investieren.
Die Anzahl der Monate, für die Elternpaare das Elterngeld beziehen können, soll um zwei Monate erhöht werden, so die Bundesfamilienministerin zur „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Statt bisher zwölf plus zwei sollten Eltern künftig zwölf plus vier Monate Elterngeld beziehen können, wenn sie eine berufliche Pause einlegen, um ihre Kinder zu versorgen und zu betreuen.
Sie denke ebenfalls über die Einführung eines so genannten Teil-Elterngeldes nach. Es soll die Möglichkeit bieten, Teilzeitarbeit mit dem Elterngeld zu kombinieren. Bei diesem Modell würde es doppelt so lange ausgezahlt werden wie das Elterngeld. „Dann können Eltern flexibel entscheiden, wie sie sich die Betreuung der Kinder und die Arbeit am besten aufteilen.“
Im Haushalt 2010 sind 4,5 Milliarden Euro dafür vorgesehen, Eltern nach der Geburt eines Kindes eine Auszeit zu ermöglichen, hatte sie zuvor im Bundestag erläutert. Das sei ein Plus von 80 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr. Die zunehmende Akzeptanz vor allem der Vätermonate zeige, „dass wir damit ein Bedürfnis der jungen Familien getroffen haben“. Sie wolle noch im laufenden Jahr die Zahl der Vätermonate erhöhen und ein verlängertes Teil-Elterngeld einführen.
Maria Böhmer, Vorsitzende der Frauen-Union, bezeichnete das Elterngeld als eine „Erfolgsgeschichte“. Sie plädierte ganz klar für die Einführung eines Teil-Elterngeldes, das bis zu 28 Monate lang ausgezahlt werden könne, wenn der betreffende Elternteil in dieser Zeit Teilzeit arbeitet.

12 Mart 2011 Cumartesi

Wunschkind mit Risiko

Bereits seit Jahrzehnten gibt es Babys aus dem Reagenzglas. Die genetischen Gefahren, die eine künstliche Befruchtung birgt, wurden aber erst jetzt von Forschern entschlüsselt.
Den Lesern der britischen „Daily Mail“ schrie von der Titelseite am 26. Juli 1978 ein ganz gewöhnlich aussehendes Baby entgegen. Die Sensation war 2 600 Gramm schwer, 49 Zentimeter groß und hatte dünnes blondes Haar. Kritiker hatten gewarnt, dass die künstliche Befruchtung ungeahnte und unverantwortliche Risiken bergen würde. Aber Louise Joy Brown, das erste „Retorten-Baby“, kam vollkommen gesund zur Welt.
Nach 32 Jahren zählt die künstliche Fertilisation zur Normalität. 2007 wurden, nach offiziellen Angaben, allein in Deutschland 12 130 Retortenbabys geboren. Von Wissenschaftlern wird aber nun wieder von medizinischen Risiken der Vereinigung von Ei und Spermium in der Petrischale berichtet.
Durch neue Forschungsmethoden wurde belegt, dass bei diesen Babys einige Gene anders funktionieren als bei natürlich gezeugten Kindern. Durch die künstliche Befruchtung würde begünstigt, dass sich Moleküle an das Erbgut der Embryonen anhängen. Sie regulieren die Aktivitäten der einzelnen Gene, deren Folgen gerade erforscht werden. Wissenschaftler der Temple University Medical School in Philadelphia kommen in einer neuen Studie zu dem Ergebnis, dass Kinder aus der Retorte in ihrem späteren Leben zu Übergewicht und Diabetes neigen könnten und das sie unter bestimmten Krankheiten und Fehlbildungen leiden können. Die untersuchten Defekte seien jedoch so selten, dass "das absolute Risiko sehr gering ist", wie Bernhard Horsthemke vom Zentrum für Medizinische Biotechnologie an der Universität Duisburg-Essen sagt.
Auf welchem Wege es bei der Zeugung im Labor zu Fehlern kommt, ist noch unklar. Es erscheint aber denkbar, dass bereits das Erbgut der Keimzellen unfruchtbarer Menschen geschädigt ist. Die Hormonbehandlung, die auf Frauen vor der eigentlichen Prozedur zukommt, könnte sich schlecht auf die DNA auswirken und die befruchteten Eizellen fühlen sich in der Petrischale, in der sie drei Tage überstehen müssen, nicht wirklich so wohl wie im Mutterleib. Ob die Nährlösung in der sie wachsen und sich teilen einen Einfluss hat, lässt sich schwer sagen. Aus deren Rezept machen die Fruchtbarkeitskliniken ein Geheimnis.
Derzeit ist die häufigste ungewollte Nebenwirkung der künstlichen Befruchtung die Mehrlings-Schwangerschaft. Bei 33 Prozent der 2007 geborenen Wunschkinder handelte es sich um Zwillinge. Ein Paar freute sich sogar über Vierlinge. Louise Joy Brown ist übrigens mittlerweile selbst Mutter eines auf natürlichem Wege gezeugten Kindes.

Mit einem Riester Darlehen lässt sich bares Geld einsparen

Aktuelle Erhebungen ergeben: Mithilfe eines Riester Darlehens lassen sich für den Verbraucher beim Hausbau bis zu 50.000 Euro einsparen. Möglich macht dies eine Mischung aus staatlichen Zulagen, Steuervorteilen und Zinserparnissen.
Unter einem Riester Darlehen ist ein gewöhnlicher Immobilienkredit zu verstehen, dessen Raten aus Tilgung und Zins besteht. In diesem Punkt unterscheidet sich ein Riester Darlehen nicht von einem herkömmlichen Kredit. Ein Riester Darlehen zeichnet sich jedoch dadurch aus, dass die Tilgungsbeiträge der Kreditsumme steuerlich geltend gemacht und durch staatliche Zulagen verringert werden können. Auf diese Weise ist ein Riester Darlehen für den Einzelnen als besonders attraktiv zu bezeichnen. Riester Darlehen sind bereits seit dem 1. November 2008 in Deutschland erhältlich und werden von Banken, Bausparkassen und Versicherungen angeboten. Viele angehende Eigenheimbesitzer wissen jedoch nicht von dieser attraktiven Form der Immobilienfinanzierung.
Um ein Riester Darlehen in Anspruch zu nehmen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. So muss die finanzierte Immobilie vom Einzelnen selbst bewohnt werden und nach 2007 erbaut oder erworben worden sein. Die Höhe der möglichen Förderung bemisst sich an der Anzahl der Kinder, dem Alter und dem Einkommen des Hausbauers respektive Hausbesitzers.
Fazit: Ein Riester Darlehen ist somit eine willkommene und finanziell überaus attraktive Form der Immobilienfinanzierung. Für aktuelle „Häuslebauer“ kann sich ein Riester Darlehen somit in jedem Fall lohnen. Verschiedene Voraussetzungen sollten jedoch erfüllt sein und beachtet werden. Ein Vergleich verschiedener Anbieter ist in jedem Fall lohnenswert. Die Konditionen und damit die Zinsen des Riester Darlehens der unterschiedlichen Anbieter können deutlich variieren.

9 Mart 2011 Çarşamba

Geld für Mütter: Mutterschaftsgeld

Trotz der Tatsache, dass Schwangere sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin in den Mutterschutz gehen, erhalten sie auch weiterhin Geld. Wer das Mutterschaftsgeld zahlt, ob man Anspruch darauf hat und womit man rechnen kann, wird hier erklärt:
Wann besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Für fest angestellte Schwangere besteht eine Mutterschutzfrist von sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin bis acht Wochen nach der Geburt. In den allermeisten Fällen hat man während der gesamten Mutterschutzfrist Anspruch auf Mutterschaftsgeld und den Zuschuss des Arbeitgebers. Dazu ist es jedoch nötig, bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert zu sein.
Tipp: Lassen Sie sich von Ihrem Arzt den errechneten Geburtstermin bescheinigen und legen Sie ihn Ihrem Arbeitgeber sowie der Krankenkasse vor, bevor Ihr Mutterschutz beginnt. Diese Bescheinigung darf jedoch maximal vier Wochen alt sein.
Während man sich als gesetzlich Versicherte im Mutterschutz befindet, zahlt die Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 13 Euro pro Arbeitstag. Der Arbeitgeber stockt dieses Mutterschaftsgeld bis zur Höhe des Nettogehaltes auf. Die Höhe der Zuzahlung errechnet sich dabei aus dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes, in denen die Frau abgabenpflichtig gearbeitet hat - inklusive Überstunden!
Wie viel die Krankenkasse dann tatsächlich als Mutterschaftsgeld zahlt, hängt ebenfalls von dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei abgerechneten Kalendermonate ab. Das Nettoeinkommen wird dabei auf Tage umgerechnet. Liegt das Durchschnittsnettogehalt unter 390 Euro, zahlt ausschließlich die Krankenkasse. Wenn beispielsweise eine Auszubildende 300 Euro netto verdient, bekommt sie von der gesetzlichen Krankenkasse während des Mutterschutzes ebenfalls monatlich 300 Euro als Mutterschaftsgeld.
Wo ist das Mutterschaftsgeld zu beantragen?
Ist man bei einer gesetzlichen Kasse versichert oder arbeitslos, wir das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragt. Im Falle der Arbeitslosigkeit beträgt das Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfrist nicht 13 Euro pro Arbeitstag, sondern entspricht der Höhe des bisher gezahlten Arbeitslosengeldes.
Steht privat Versicherten auch Mutterschaftsgeld zu?
Privat versicherte Frauen bekommen von ihrem Arbeitgeber im Mutterschutz ihr Nettogehalt abzüglich 13 Euro pro Arbeitstag gezahlt. Das entspricht dem Betrag, den die gesetzlichen Kassen als Mutterschaftsgeld beitragen würden. Private Kassen zahlen aber kein Mutterschaftsgeld. Mitglieder einer privaten Krankenversicherung können jedoch ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 210 Euro beantragen beim
Bundesversicherungsamt
Mutterschaftsgeldstelle
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel. 0228/6 19 18 88
Wie sieht es mit Mutterschaftsgeld bei einer geringfügig Beschäftigten aus?
Das Bundesversicherungsamt zahlt die Summe von 210 Euro Mutterschaftsgeld auch an Beschäftigte in einem sozialversicherungsfreien Job. Das gilt auch, wenn Sie über Ihren Mann in einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind.
Haben Hausfrauen auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Leider nein. Da das Mutterschaftsgeld eine Lohnersatzzahlung ist, und Hausfrauen keinen Lohn beziehen, haben sie auch keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Und wie ist es mit dem Mutterschaftsgeld, wenn ich arbeitslos bin?
Arbeitslosen wird das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse gezahlt. Wenn an dem Tag, an dem der Mutterschutz beginnt, noch Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wird das Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt. Übernommen wird es aber von der Krankenkasse. Das Arbeitsamt hat dann seine Zuständigkeit verloren, da Schwangere im Mutterschutz wegen des herrschenden Beschäftigungsverbotes nicht mehr vermittelbar sind und somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.
Wie sieht es bei Selbstständigen mit dem Mutterschaftsgeld aus?
Auch bei Selbstständigen ist wieder ausschlaggebend, wie sie krankenversichert sind. Als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt die Kasse das Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes, solange man im Mutterschutz ist.
Bekommen Studenten Mutterschaftsgeld?
Ja. Auch im Falle einer studentischen Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld steht einem während der Mutterschutzfrist das Mutterschaftsgeld zu. Hatte die Studentin einen 400-Euro-Job, steht ihr, wie allen geringfügig Beschäftigten, Mutterschaftsgeld zu.
Was passiert, wenn sich der Geburtstermin verschiebt?
Kein Problem. Das Recht auf Mutterschaftsgeld verfällt nicht, nur weil das Baby sich nicht an Termine halten möchte. Bei einer Frühgeburt werden die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommenen Tage an die Zeit nach der Geburt drangehängt. Zusätzlich verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt auf maximal zwölf Wochen. Somit stehen der Frau in jedem Fall 126 Tage Mutterschutz zu.
Bei Zwillingen wird zwölf Wochen lang Mutterschaftsgeld gezahlt
Lässt sich das Kind Zeit, wartet die Krankenkasse bis zur Geburt und zahlt dann rückwirkend für die sechs Wochen Mutterschaftsgeld. Hier zeigt sich ein weiterer Vorteil, wenn die Frau das erwähnte Attest über den errechneten Geburtstermin eingereicht hat: Dann zahlt die Kasse nämlich ab dem errechneten Geburtstermin - und das auch noch die vollen acht Wochen nach der Entbindung lang.
Übrigens: Bei Mehrlingsgeburten hat die junge Mutter Anspruch auf zwölf Wochen Mutterschaftsgeld nach der Entbindung.
Was ändert sich beim zweiten Kind in Sachen Mutterschaftsgeld?
Kommt das zweite Kind während der Elternzeit für das erste und die Mutter ist noch immer in ungekündigter Stellung, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen erneut ein Mutterschaftsgeld von maximal 13 Euro pro Tag. Der Arbeitgeber ist in der Elternzeit allerdings zu keinerlei Zahlungen verpflichtet. Das ändert sich, wenn ein Teil der neuen Mutterschutzfrist so fällt, dass er nach der Elternzeit liegt, oder der Mutterschutz nahtlos an die Elternzeit anschließt: Dann muss er erneut zum Mutterschaftsgeld zuzahlen - und zwar von dem Tag an, an dem die Elternzeit beendet ist.
Teilzeit gearbeitet?
Dann muss der Arbeitgeber auch wieder Mutterschaftsgeld zahlen. Hat die Frau während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet, erwirbt sie damit auch wieder Anspruch auf Zuzahlung zum Mutterschaftsgeld. Die Höhe richtet sich dann allerdings nach ihrem Verdienst aus der Teilzeit-Tätigkeit - selbst dann, wenn die Geburt des zweiten Kindes voll in die Elternzeit des ersten fällt.
Eine Sonderregelung gibt es mittlerweile für Frauen, die in der Elternzeit einen Mini-Job ausüben. Fällt deren Mutterschutzfrist ganz in die Elternzeit, können sie als Mutterschaftsgeld lediglich die 210 Euro beim Bundesversicherungsamt beantragen. Kommt das Kind jedoch so zur Welt, dass ein Teil der Mutterschutzfrist nach der Elternzeit liegt, bekommen sie für diese Zeit wieder ihr Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro pro Arbeitstag - plus die Zuzahlung vom Arbeitgeber bis zur Höhe ihres Nettogehaltes, das sie vor der Geburt des ersten Kindes hatten.

Spielzeug mit unerwünschten Nebenwirkungen

Ein Bericht der EU hat mal wieder aufgezeigt, dass jedes vierte Spielzeug in Europa nicht sicher ist. Diese gefährlichen Produkte werden in einem Warnsystem aufgelistet. Sowohl das rosa Sommerkleidchen mit Bändern, als auch die Stifte im bunten Kasten und der Kinderroller, alle sehen sie niedlich aus, diese Kindersachen. Aber an den Bändern könnte sich das Mädchen, welches dieses Kleid trägt, strangulieren, die Malutensilien beinhalten giftige Chemikalien und mit dem Roller riskiert das Kind Unfälle durch die zu kleinen Räder.
Auf der Liste des Frühwarnsystems Rapex stehen all diese Produkte. Mitgliedsstaaten der EU können hier alle gefährlichen Waren, die innerhalb ihrer Landesgrenzen verkauft werden, melden. Einmal jährlich veröffentlicht dann die EU diesen Rapex-Report. 2009 stieg die Zahl der gemeldeten Waren um sieben Prozent an. Fast 2000 Produkte stuften die Mitgliedsländer 2009 als gefährlich ein, 60 Prozent davon kamen aus China. Grund für den neuerlichen Anstieg der Meldungen sei aber nicht, dass mehr gefährliche Produkte auf den europäischen Märkten seien, hieß es. Vielmehr seien die Überwachungssysteme der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit mit Drittstaaten besser geworden.
Kinderspielzeug macht den größten Teil der Meldungen aus. In Europa ist jedes vierte Spielzeug nicht sicher genug, um in Kinderhände gegeben zu werden. Die staatlichen Kontrollstellen bemängeln ansonsten vor allen Dingen Bekleidungsartikel, Motorfahrzeuge, Kosmetika und Elektrogeräte. Chemische Reaktionen, Verletzungen aller Art und die mögliche Beeinträchtigung der Atmung sind die häufigsten Risiken.
Das Frühwarnsystem Rapex-Report kann aber nur funktionieren, wenn die EU-Kommission von den Mitgliedstaaten über solche gefährlichen Produkte informiert wird. Spanien ist hier am fleißigsten und lieferte mit 220 Meldungen die meisten Hinweise, dicht auf den Fersen gefolgt von Deutschland mit 187. Aus den anderen Ländern wie Belgien, Österreich oder Slowenien kamen leider fast gar keine Meldungen. Bei Millionen von Produkten, die auf dem Markt sind, ist aber eine absolute Kontrolle fast unmöglich.
Rapex ist ein gesichertes Internetprogramm, über das nationale Behörden die EU-Kommission schnell kontaktieren können. In Deutschland ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin für Produktsicherheit zuständig. Sie hat die Möglichkeit, das Produkt vom deutschen Markt zu nehmen und die Rapex-Stelle zu unterrichten. Auch China hat inzwischen Zugang zur Rapex-Datei. Unter dieses Alarmsystem fallen aber keine Nahrungsmittel und keine Medizin. Dafür gibt es eigenständige EU-weite Warnstellen.