(nth) Das Prestigeprojekt der CDU, mit dem die Union 2007 ein familienpolitisches Signal setzte, ist nun auf der Sparliste der Bundesregierung gelandet. Die so genannte Wickelprämie war die beliebteste politische Neuerung der letzten Jahre. Aber der erhoffte Anstieg der Geburtenrate blieb aus.
Der Großteil der Kürzungen bei den Sozialleistungen betrifft zwar dieArbeitslosen, aber die beschlossenen Änderungen beim Elterngeld machen sich auch auf den Einnahmeseiten der Durchschnittsverdiener bemerkbar. Momentan bekommen Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes im Beruf eine Auszeit nehmen, bis zu 14 Monate lang 67 Prozent ihres letzten Nettolohns, mindestens aber 300 Euro und höchstens 1800 Euro. Nun fängt der Staat an zu knausern.
Bemessungsgrundlage wird gesenkt
Die Koalition tastet zwar den Höchstbetrag von maximal 1800 Euro monatlich nicht an, aber die Berechnungsgrundlage wird von 67 auf 65 Prozent gesenkt, wenn das Nettoeinkommen über 1240 Euro im Monat liegt. Diese Maßnahme soll den Bundesetat um 200 Millionen Euro im Jahr entlasten, aber im Gegenzug müssenfast 200 000 Eltern in Deutschland mit Einbußen zwischen 25 und 54 Euro im Monat rechnen.
Das sind zwar auf den ersten Blick Beträge, die zu verkraften sind, aber aufs Jahr gerechnet sind das bei einem Nettoeinkommen von 1500 Euro immerhin 341,64 Euro. Damit würden sich so einige Windeln oder Strampler bezahlen lassen. Laut einer Beispielrechnung, die vom Karl-Bräuer-Instituts des Bundes der Steuerzahler für FOCUS Online angefertigt wurde, müssen Elterngeld-Bezieher mit einemNettoeinkommen um 2500 Euro das größte Minus hinnehmen (48,47 Euro weniger im Monat). Für Gutverdiener mit mehr als 2700 Euro netto hingegenbleibt der Höchstsatz von 1800 Euro erhalten und es ändert sich nichts.
Ermittlung des Elterngeldanspruchs
| Bereinigtes Einkommen | 1500 | 2000 | 2500 | 3000 |
| Werbungskosten | 76,67 | 76,67 | 76,67 | 76,67 |
| Bemessungsgrundlage | 1423,33 | 1923,33 | 2423,33 | 2923,33 |
| Elterngeldanspruch (67 %) | 953,63 | 1288,63 | 1623,63 | 1800,00 |
| Elterngeldanspruch (65 %) | 925,16 | 1250,16 | 1575,16 | 1800,00 |
| Differenz | -28,47 | -38,47 | -48,47 | 0 |
Das Nettoeinkommen gleicht dem so genannten bereinigten Einkommen, das für die Berechnung des Elterngeldes relevant ist. Von diesem Einkommen wird zudem ein Werbungskostenpauschalbetrag von 76,67 Euro pro Monatabgezogen.
(Quelle: Karl-Bräuer-Institut)
(Quelle: Karl-Bräuer-Institut)
Hartz-IV-Empfänger haben künftig gar keinen Anspruch mehr auf das Elterngeld. Bislang stand ihnen 300,- Euro zusätzlich zum Regelsatz in Höhe von 359 Euro zu und die Kosten der Unterkunft. Die Begründung der Regierung lautet wie folgt: Dadurch soll der Abstand zwischen einem eventuellen Arbeitslohn und Hartz IVverringert werden. „Es ist daher – analog zum Kindergeld – vertretbar, zukünftig kein Elterngeld für die Bezieher von Arbeitslosengeld II vorzusehen“, heißt es im Eckpunkte-Papier der Bundesregierung. Diese Einsparung bringt dem Staat ca.400 Millionen Euro ein und belastet rund 130 000 Familien.
Harter Schlag für Geringverdiener
Eltern mit geringem Nettoeinkommen, wie Alleinerziehende und Arbeitslose, werden die Kürzungen besonders hart treffen. Hinzu kommt noch die Streichungdes Staatszuschusses zur Rentenversicherung für Hartz-IV-Empfänger, der rund40 Euro im Monat ausmacht. Und wer keinen Anspruch mehr auf ALG I hat, fällt künftig direkt auf Hartz IV-Niveau ab und bekommt keinen Überbrückungszuschuss mehr. Er belief sich bislang auf maximal 160 Euro pro Monat für Singles beziehungsweise 320 Euro für Verheiratete im ersten Jahr.
Ebenfalls gestrichen wird außerdem der Heizkostenzuschlag fürWohngeldempfänger. Eine Familie mit drei Kindern erhielt bislang abhängig von der Kommune rund 37 Euro im Monat, die nun ganz wegfallen.
Umverteilung von „unten nach oben“
Sozialverbände sind verärgert: „Der Vorschlag zur Streichung des Elterngeldes istkinder- und familienfeindlich und zeigt, dass bei Schwarz-Gelb momentan offenbar alle sozialpolitischen Sicherungen durchbrennen“, sagt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands zu FOCUS Online. „Allein die Idee, ausgerechnet hier mit dem Sparen anzufangen, zeugt vomVerlust jeglicher sozial- und familienpolitischer Sensibilität“, so Schneider. Er kritisiert eine familienpolitische Umverteilung von „unten nach oben“ und wundert sich, warum für die Kürzungen beim Elterngeld nicht die höheren Einkommen herangezogen wurden. „Man kürzt bei den Eltern mit kleineren und mittleren Einkommen und verschont die Spitzenverdiener. Warum?“
Von Gewerkschaften und Opposition wurde bereits massiver Widerstand gegen die Pläne angekündigt. Die Schöpferin des Elterngeldes, die inzwischen das Arbeitsministerium leitet, stellt sich dagegen voll hinter die Beschlüsse: Ihr sei es vorrangig wichtig gewesen, diejenigen zu schützen, die „im Augenblick an ihrer Lebenssituation nichts mehr ändern können“, so von der Leyen. Dazu gehörten Rentner. Es sei zwar richtig, dass etwa Hartz-IV-Empfänger beim Elterngeld Kürzungen hinnehmen müssten, doch sei zugleich im Sparpaket der Bereich Bildung für Kinder aus Hartz-IV-Familien ausgenommen. Die Kürzungen beim Elterngeld für die mittleren Einkommen erwähnte sie nicht.
Quelle: Focus Money online vom 08.06.2010
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