Kindergeld wird mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Befindet sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung bzw. im Studium, wird Kindergeld bis grundsätzlich maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt (Übergangsregelung: Geburtsjahrgang 1982 bis 26, 1980 und 1981 bis 27 Jahre). Hat ein in Studium oder Ausbildung befindliches Kind Zivil- oder Wehrdienst geleistet, verlängert sich der Anspruchszeitraum um die Dauer des Wehr- bzw. Zivildienstes.
Für verheiratete Kinder besteht nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn der Ehepartner für den Unterhalt des Kindes nicht aufkommen kann. Eine weitere Ausnahme von der Altersgrenze gilt bei schwerbehinderten Kindern, sofern die Schwerbehinderung vor dem 25. Lebensjahr festgestellt wurde und mindestens ein Elternteil noch lebt. In diesem Fall können die Zahlungen bis zum Tode beider Elternteile oder des Kindes selbst erfolgen.
Höhe des Kindergeldes
| Kind | Kindergeld ab 2010 | Kindergeld 2009 | Kindergeld bis Ende 2008 |
| 1. Kind | 184 Euro | 164 Euro | 154 Euro |
| 2. Kind | 184 Euro | 164 Euro | 154 Euro |
| 3. Kind | 190 Euro | 170 Euro | 154 Euro |
| ab dem 4. Kind | 215 Euro | 195 Euro | 179 Euro |
Das Kindergeld beträgt ab dem 01.01.2010 184 Euro für das erste und zweite, 190 Euro für das Dritte und 215 Euro ab dem vierten Kind. Dies entspricht einer Erhöhung von 20 Euro pro Kind, die im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes beschlossen wurde.
Zwischen dem dem 01. Januar 2009 und dem 31.12.2009 betrug die Höhe des Kindergeldes für das erste und zweite Kind 164 Euro, für das dritte Kind 170 Euro und ab dem vierten Kind 195 Euro pro Monat. Bis Ende 2008 betrug das Kindergeld für das erste, zweite und dritte Kind jeweils 154 Euro pro Monat. Für das vierte und jedes weitere Kind beträgt das Kindergeld 179 Euro pro Monat.
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