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31 Ocak 2011 Pazartesi

Rechte lediger Väter wurden gestärkt

(nth) Männer, die die Mutter ihrer Kinder nicht heiraten wollten, waren bisher benachteiligt, da sie ohne das Einverständnis der Mutter beim Sorgerecht für den Nachwuchs außen vor blieben. Nun allerdings wurde die Macht Mütter geschwächt.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung des Sorgerechts für unverheiratete Väter für verfassungswidrig erklärt. Nach der aktuell gültigen Regelung können nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten (Az. 1 BvR 420/09). Dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters, entschied das Gericht nun. Die Verfassungsbeschwerde des Vaters eines 1998 nicht ehelich geborenen Sohnes hatte damit Erfolg.
Zwar sei es nicht zu beanstanden, dass das Sorgerecht für ein nicht eheliches Kind zunächst allein bei der Mutter liege, so das Gericht. Der Gesetzgeber greife jedoch unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters ein, wenn er ihn generell von der Sorge für seinen Sprössling ausschließe, sofern die Mutter des Kindes ihre Zustimmung verweigert. Dies gelte umso mehr, als der Vater nicht die Möglichkeit habe, diese Entscheidung durch ein Gericht überprüfen zu lassen.
Vorlage aus Straßburg
Die Entscheidung kam aber nicht wirklich überraschend, da die Entscheidung der deutschen Verfassungshüter vielmehr ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 umsetzte. Damals hatten dieStraßburger Richter entschieden: Die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur mit Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, verstößt gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.
Quelle: Focus Money online vom 03.08.2010

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