Grundsätzlich erhält Kindergeld, wer seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Daneben erhält Kindergeld, wer zwar im Ausland wohnt, in Deutschland aber unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.
Als Kinder zählen im ersten Grad mit dem Antragsteller verwandte Kinder (auch adoptierte Kinder), Kinder des Ehegatten sowie Enkelkinder, wenn der Antragsteller diese in seinen Haushalt aufgenommen hat. Ebenfalls als Kinder zählen Pflegekinder, soweit der Antragsteller mit diesen durch eine auf Dauer angelegte familienähnliche Beziehung verbunden ist.
Einen Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich die Eltern, nicht aber die Kinder selbst. Eine Ausnahme hiervon besteht bei Vollwaisen oder unbekanntem Aufenthalt der Eltern.
Das Kindergeld ist bei der Familienkasse schriftlich zu beantragen, welche in der Regel ihren Sitz bei der Bundesagentur für Arbeit hat. Ein Anspruch besteht grundsätzlich für jeden Monat, in dem die Anspruchsvoraussetzungen für mindestens einen Tag vorgelegen haben. Der Anspruch entfällt weiterhin grundsätzlich dann, wenn das Kind ein Einkommen von mehr als 8.004 Euro (für die Jahre 2004 - 2009 liegt die Grenze bei 7.680 Euro) pro Jahr hat.
Hiç yorum yok:
Yorum Gönder