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20 Haziran 2011 Pazartesi

Unter welchen Voraussetzungen wird Kindergeld gezahlt?

Um Kindergeld zu erhalten, müssen Eltern und Kinder bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die Ihnen in den folgenden Rubriken erläutert werden: (Durch einen Klick auf die Überschriften erhalten Sie nähere Informationen)

Kinder

Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Vorraussetzungen das Kindergeld weiter gezahlt werden.

Kinder in Ausbildung

Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange es sich in einer Berufsausbildung befindet. Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts ist die Ausbildung für einen künftigen Beruf. Dabei erkennt die Familienkasse alle Ausbildungsmaßnahmen an, durch die das Kind die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erwerben kann, die als Grundlagen für die Ausübung seines angestrebten Berufs geeignet sind. Das Kind muss sich ernsthaft auf das Berufsziel vorbereiten. Als Berufsziel gelten nicht nur reguläre Ausbildungsabschlüsse, sondern jede Tätigkeit, die in der Zukunft zur Schaffung beziehungsweise Erhaltung einer Erwerbsgrundlage nachhaltig ausgeübt werden kann.

Kind ohne Ausbildungs-/Arbeitsplatz

Kindergeld kann für ein Kind ohne Ausbildungsplatz bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden und für ein Kind ohne Arbeitsplatz bis Vollendung des 21. Lebensjahres.

Zeit zwischen zwei Ausbildungen

Kindergeld kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes auch für eine Übergangszeit von vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bezogen werden. Der nächste Ausbildungsabschnitt muss spätestens im 5. Kalendermonat nach Ablauf von vier vollen Kalendermonaten, in denen sich das Kind nicht in Ausbildung befunden hat, beginnen.

Wehr-/Zivildienst, Freiwilligendienste

Anspruch auf Kindergeld besteht nur während der Ableistung eines geregelten Freiwilligendienstes. Während der Zeit eines Wehr-, Zivildienst oder anderen entsprechenden Dienstes, kann kein Kindergeld für das Kind bezogen werden.

Behinderte Kinder

Für ein Kind mit Behinderung kann Kindergeld über das 25. Lebensjahr des Kindes hinaus unter bestimmten Voraussetzungen bezogen werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Behinderung der Grund dafür ist, dass das Kind seinen Lebensbedarf nicht decken kann.

Verheiratete Kinder, Kinder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und andere Sonderformen

Für verheiratete Kinder, Kinder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und andere Sonderformen kann Kindergeld nur unter bestimmten Voraussetzungen bezogen werden.

Eltern

Erfüllen für ein Kind mehrere Elternteile die Anspruchsvoraussetzungen, kann Kindergeld gleichwohl nur einem Elternteil gezahlt werden. Welcher Elternteil das Kindergeld tatsächlich erhält, ist dem Kapitel mehrere Anspruchsberechtigte zu entnehmen. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass der antragstellende Elternteil in Deutschland lebt oder sich hier gewöhnlich aufhält.

Mehrere Anspruchsberechtigte

Eine Anspruchsberechtigung auf Kindergeld können nicht nur die leiblichen Eltern haben, sondern gleichzeitig zum Beispiel auch die Großeltern, Pflegeeltern oder Stiefeltern. Grundsätzlich kann natürlich immer nur eine Person das Kindergeld für ein Kind erhalten.

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