Hinweise auf spezielle Informationen und finanzielle Leistungen für Eltern
Elternzeit
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, haben bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Mit Zustimmung der Unternehmensseite können sie bis zu zwölf Monate der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes übertragen.
Beide Elternteile können bei einem Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten gleichzeitig Elternzeit nehmen und jeder bis zu 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.
Elterngeld
Das neue Elterngeld löste das bisherige Erziehungsgeld ab. Es gleicht erstmals den Einkommensverlust von Müttern und Vätern aus, die eine Zeit lang vom Beruf eine Auszeit nehmen und sich um ihr Kind kümmern möchten. Das Elterngeld richtet sich nach dem Einkommen und soll so unter anderem auch für Väter attraktiv werden.
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